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ARBEITSSCHUTZVORSCHRIFTEN / VERHALTEN AM ARBEITSPLATZ →
Sämtliche Sachverhalte, die gegen die Freiheit, die Gleichbehandlung und die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz von Mitarbeitern verstoßen.
  • Verstöße gegen Verhaltensgrundsätze am Arbeitsplatz; respektloser Umgang
  • Mobbing oder Verstoß gegen Gleichberechtigungsgrundsätze / Diskriminierung
  • Verstöße gegen Arbeits- & Gesundheitsschutz; Arbeitszeitverstöße
  • Sexuell motivierte Übergriffe; Belästigungen
DATEN- UND GEHEIMNISSCHUTZ; INTERESSENKONFLIKTE →
Hierzu zählen einerseits Situationen, in denen persönliche Interessen eines Mitarbeiters im Widerspruch zu den Unternehmensinteressen stehen und das Unternehmen hierdurch Schaden erleidet (Interessenkonflikt). Ebenso fallen hierunter Verstöße gegen Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten (Mitarbeiter, Kunden, sonstige Dritte) oder das Preisgeben von vertraulichen Geschäftsinformationen des Unternehmens oder von Kunden an Dritte.
  • Interessenkonflikte, z.B. ist die Motivation oder die Entscheidungsfindung einer Person / eines Unternehmens korrumpiert
  • Datenschutz (DSGVO / BDSG), insb. missbräuliche Nutzung von Daten oder unzureichender Zugriffsschutz auf sensible Daten
  • Verrat von Geschäfts- / Betriebsgeheimnissen (GeschGehG) 
GELDWÄSCHE →
Geldwäsche umfasst jegliche Aktivitäten, bei denen kriminell erwirtschaftete Erlöse in den Finanzkreislauf ein- und durchgeschleust werden, um anschließend einer legal aussehenden Aktivität zugeführt zu werden. Geldwäsche hat das Ziel, dass zu jedem Zeitpunkt unbekannt bleibt, dass es sich um kriminelle Vermögenswerte handelt.
VERMÖGENSDELIKTE →
Hierunter fallen Verfehlungen, welche das Unternehmensvermögen vorsätzlich benachteiligen oder eine persönliche Vermögensbereicherung zum Ziel haben.
  • Diebstahl oder Unterschlagung von Unternehmenseigentum
  • Einbehalten von Firmengeldern oder Arbeitsmaterialien
  • Betrug
  • persönliche Bereicherung
VERSTÖSSE GEGEN RECHNUNGSWESEN- UND STEUERVORSCHRIFTEN →
Hierunter fallen z.B. Sachverhalte, in denen Geschäftsdokumente (z.B. Rechnungen, Gutachten, Protokolle) falsch oder bewusst unvollständig ausgestellt werden oder auch z.B: falsche Angaben in Geschäftsberichten / Bilanzen zur Finanz- und Ertragslage des Unternehmens.
  • Manipulation / Fälschen von Geschäftsdokumenten / Bilanzen
  • Verstöße gegen Rechnungslegungs- / Buchführungsvorschriften
  • Verstöße in Steuer- und Zollangelegenheiten 
SONSTIGE ERHEBLICHE VERSTÖSSE GEGEN (STRAF-) GESETZE UND (UNTERNEHMENS-) RICHTLINIEN →
Jedes strafbare oder ordnungswidrige Verhalten von Mitarbeitern oder Dritten im Zusammenhang mit dem Unternehmen.