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VERMÖGENSDELIKTE
Hierunter fallen Verfehlungen, welche das Unternehmensvermögen vorsätzlich benachteiligen oder eine persönliche Vermögensbereicherung zum Ziel haben.
  • Diebstahl oder Unterschlagung von Unternehmenseigentum
  • Einbehalten von Firmengeldern oder Arbeitsmaterialien
  • Betrug
  • persönliche Bereicherung

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Stefan Dröge
Stefan Dröge
Rechtsanwalt KBHT
Thomas Better
Thomas Better
Rechtsanwalt KBHT

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