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DATEN- UND GEHEIMNISSCHUTZ; INTERESSENKONFLIKTE
Hierzu zählen einerseits Situationen, in denen persönliche Interessen eines Mitarbeiters im Widerspruch zu den Unternehmensinteressen stehen und das Unternehmen hierdurch Schaden erleidet (Interessenkonflikt). Ebenso fallen hierunter Verstöße gegen Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten (Mitarbeiter, Kunden, sonstige Dritte) oder das Preisgeben von vertraulichen Geschäftsinformationen des Unternehmens oder von Kunden an Dritte.
  • Interessenkonflikte, z.B. ist die Motivation oder die Entscheidungsfindung einer Person / eines Unternehmens korrumpiert
  • Datenschutz (DSGVO / BDSG), insb. missbräuliche Nutzung von Daten oder unzureichender Zugriffsschutz auf sensible Daten
  • Verrat von Geschäfts- / Betriebsgeheimnissen (GeschGehG) 

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Stefan Dröge
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Rechtsanwalt KBHT
Thomas Better
Thomas Better
Rechtsanwalt KBHT

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